Sterilisation

Die Sterilisation der Frau
Die Sterilisation des Mannes

Mit der Entscheidung zur Durchführung einer Sterilisation verzichten Sie auf (weitere) eigene Kinder. Die Chancen für das Gelingen einer Rückoperation sind eher gering und Sie sollten deshalb davon ausgehen, dass die Sterilisation endgültig ist. Ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt oder bei einer Familienplanungsstelle bzw. einem Frauengesundheitszentrum sollte der Operation vorausgehen. Sie sollten die Entscheidung für eine Sterilisation erst nach reiflichen Überlegungen und ausführlicher
Beratung treffen. Die Unterschrift des Partners/der Partnerin ist gesetzlich nicht vorgesehen.Trotzdem ist es sinnvoll, dies mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin ausreichend zu besprechen, sofern Sie in einer Lebensgemeinschaft/ Ehe leben.

Bevor die Sterilisation durchgeführt wird, müssen Sie von der Ärztin/vom Arzt über die Art des Eingriffs, seine Folgen und die seltenen möglichen Nebenwirkungen oder Komplikationen aufgeklärt werden. Ferner müssen Sie aus freiem Entschluss in die Operation einwilligen. Für den Eingriff muss laut Gesetz das 25. Lebensjahr abgeschlossen sein. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen und werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Große und langjährige Studien haben bestätigt, dass der Eingriff keine negativen körperlichen Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen hat.